Gerade im Baurecht ist es für eine konfliktfreie Projektabwicklung von entscheidender Bedeutung, dass die rechtlichen Aspekte des Bauprojekts rechtzeitig geplant werden. Bauprojekte haben angesichts der Investitionssummen, und der Häufigkeit von Baumängeln (Pfusch am Bau) mit verschiedensten Verantwortlichkeiten oftmals in langwierigen Bauprozessen ein streitiges Nachspiel.

Im Rahmen eines Bauprojekts beratet die Rechtsanwaltskanzlei HÖLLWARTH bei den Grundstücksverträgen und prüft die öffentlich-rechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Die Planungsphase wird durch Ingenieur- und Bauverträge vorbereitet und die Bauphase über die Abnahme bis zur Gewährleistungsverfolgung, erforderlichenfalls mit selbstständigen Beweisverfahren und gerichtlicher Durchsetzung, juristisch begleitet.

Wir begleiten Sie in sämtlichen Phasen Ihres Bauvorhabens von der

+ Vertragsprüfung und

+ Vertragsverhandlungen bis zur

+ Beweissicherung

Beweissicherung

Im Baurecht hat die Beweissicherung (wie zB bei Falschabrechnungen und beim „Pfusch am Bau“) oft eine entscheidende Bedeutung. Erst wenn ein bestimmter Bauzustand bzw. Mängelzustand beweissicher dokumentiert ist, kann ggf. eine sogenannte Drittnachbesserung (Nachbesserung durch eine andere, als die ursprünglich beauftragte Firma) veranlasst oder weitergebaut werden. Weiters wird durch die Beweissicherung gewährleistet, dass für Sie günstige Argumente nicht vernichtet werden.

Zur Beweissicherung gibt es die Möglichkeit einen Gutachter mit einem Beweissicherungsgutachten zu beauftragen. Ein gerichtlich eingeleitetes selbstständiges Beweisverfahren vermeidet eher, dass ein Privatgutachten von einem Gegengutachten entkräftet wird. Hier hilft meist nur. Wir beraten zu den verschiedenen Möglichkeiten der Beweissicherung und bestimmen eine auf die jeweilige Situation passende Vorgehensweise. Wir stellen die geeigneten gerichtlichen Anträge. Erforderlichenfalls nehmen wir bei entsprechender Beauftragung den Ortstermin des Sachverständigen wahr. Unter Berücksichtigung der Darlegungs- und Beweislast in einem späteren Bauprozess begleiten wir das Beweissicherungsverfahren mit schriftlichen Ergänzungsfragen an den gerichtlich bestellten Sachverständigen. Alternativ lassen wir den Sachverständigen gerichtlich laden und vom Gericht anhand von uns vorgegebener Fragenlisten ergänzend Stellung nehmen.

Bauprozesse

Bauprozesse sind meist Baumängelprozesse und von taktischen Überlegungen geprägt. Hier geht es um die richtige Berechnung von Schadensersatz und Vergütungen für Drittnachbesserung oder die Bestimmung von Minderungsbeträgen oder Entschädigungen. Beweisprobleme im Bauprozess ergeben sich aus dem baubetrieblichen Bereich bezüglich Bauzeit und ihre Bestimmung vor dem Hintergrund vereinbarter Vertragsstrafe. Bei verzögerter Bauausführung des Auftragnehmers sind die hieraus folgenden Rechte des Auftraggebers zu prüfen. Aus Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, bzw. Behinderung des Auftragnehmers können sich wiederum Ansprüche auf Bauzeitverlängerung und Schadenersatz ergeben.

Ziel muss es sein eine spätere gerichtliche Beweiserhebung vorwegzunehmen, um idealerweise einen nachfolgenden langwierigen Bauprozess ganz zu vermeiden.

Durch das Allgemeine Beratungsgespräch erfolgt keine Mandatierung. Es handelt sich um eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung von ca. 45 Minuten. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst. Mit der anwaltlichen Erstberatung haben Sie die Möglichkeit, bei überschaubaren Kosten eine fachliche Einschätzung Ihrer Rechtsangelegenheit zu erhalten. Das Pauschalhonorar beträgt:

Mo – Fr 08.00 Uhr bis 20.00   Uhr: EUR 200,00 inkl. 20% USt

Mo – Fr 20.00 Uhr bis 22.00   Uhr: EUR 400,00 inkl. 20% USt

Mo – Fr 22.00 Uhr bis 00.00   Uhr: EUR 600,00 inkl. 20% USt

Mo – Fr 00.00 Uhr bis 06.00   Uhr: EUR 800,00 inkl. 20% USt

Feiertagen 00.00 Uhr – 24.00 Uhr: EUR 800,00 inkl. 20% USt.

Die Buchung kann Online erfolgen und bis 6 Stunden vor dem Beratungstermin kostenlos storniert werden. Sollte eine Beratungsbuchung spätestens 6 Stunden vor dem Besprechungstermin erfolgen, kann dieser nicht kostenlos storniert werden.

Publikationen

UN-Kaufrecht (Teil II) (Flash News slowakische HK 02/2020)
UN-Kaufrecht (Teil I) (Flash News slowakische HK 01/2020)
Betriebsanlagengenehmigung (Flash News slowakische HK 12/2019)
Citizenship by investments (Flash News slowakische HK 11/2019)
Immobilienverkauf in Österreich (Teil II) (Flash News slowakische HK 10/2019)
Immobilienkauf in Österreich (Teil I) (Flash News slowakische HK 08/2019)
Kein Händlerregress für getätigte Aufwendungen (Flash News slowakische HK 07/2019)
Einlagenrückgewähr im österreichischen GmbH-Recht (Flash News slowakische HK 06/2019)
Fortlaufshemmung der Verjährung für Ansprüche des Handelsvertreters (Flash News slowakische HK 04/2019)
Haftung des Geschäftsführers für gewerberechtliche Übertretungen (Flash News slowakische HK 03/2019)
Grundsätzliches zum österreichischen Verwaltungsstrafverfahren (Flash News slowakische HK 10/17)
Grenzüberschreitende Dienstleistung (Flash News slowakische HK 08/2017)
Das europaweite Problem der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Flash News slowakische HK 06/2017)
Wichtiges zum österreichischen Gewährleistungsrecht (Flash News slowakische HK 05/2017)
Die anwaltliche Vertretung vor österreichischen Gerichten im Zusammenhang mit dem Einvernehmensrechtsanwalt, (Flash News slowakische HK 04/2017)
Was ist ein Lizenzvertrag? (02/2017 NÖN)
Die Crux mit dem Eintrittsrecht (ecolex 2013, 218)