Die Rechtsanwaltskanzlei Höllwarth unterstützt Sie bei allen Fragen zu dem Themen Wohnungseigentum und Mietrecht. Im Rahmen des Immobilienrechts und Liegenschaftsrechts prüft und verfasst die Kanzlei Kauf- und Mietverträge und wickelt als Treuhänder und Vertragsgestalter Immobilien- und Liegenschaftstransaktionen nach dem Statut des elektronischen anwaltlichen Treuhandbuches der Rechtsanwaltskammer Wien ab.
Sie planen den Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie und sind unschlüssig wie Sie vorgehen müssen? Sie haben die Möglichkeit ein größeres Mietobjekt käuflich zu erwerben und möchten eine rechtliche Beratung im Hinblick auf Ihre finanzielle, familiäre oder geschäftliche Situation? Der Verkäufer oder Makler Ihrer Immobilie hat Ihnen wesentliche Mängel verschwiegen und Sie wollen sich das nicht gefallen lassen?
Der Kauf oder Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie muss rechtlich gut geregelt sein und auch beim Mieten und Vermieten ist eine anwaltliche Beratung in vielen Fällen unabkömmlich und ratsam.
Wir beraten Sie in unter anderem in folgenden Angelegenheiten:
+ Rechtsberatung zu sämtlichen Mietfragen
+ Räumungs- oder Aufkündigungsverfahren
+ Mietzinsrückstände , Betriebskostenabrechnungen
+ Mietverträge (Abschluss, Kündigung)
+ Liegenschaftsrecht
+ Liegenschaftstransaktionen
+ Vertragsverfassung, insbesondere Kauf-, Schenkungs- Bauträger- und Tauschverträge
+ Wohnungseigentumsverträge (Maklerprovisionen)
+ Nachbarschaftsrecht (Streit mit Nachbar, Lärmbelästigung, Rauchbelästigung, Grenzstreitigkeiten, Immissionen …)
+ Liegenschaftsentwicklungen
+ Baurechtsverträge
+ Immobilienverwalterrecht
+ Immobilienmaklerrecht
+ Bauvertragsrecht
+ Grundbuchsrecht (Dienstbarkeiten, Fruchtgenussrechte, Reallasten etc.)
Neben der Vertragserrichtung und Prüfung bei Ankauf/Verkauf/Schenkung von Liegenschaften, Eigentumswohnungen, Zinshäusern, gewerblichen Wohn- und Büroimmobilien, werden Bauträgerprojekte nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG) abgewickelt.
Überdies unterstützen wir Personen aus nicht EWR- Ländern nach dem Ausländergrundverkehrsgesetz beim Immobilienerwerb.
