Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Wien ist auf Medizinrecht und Arzthaftungsrecht  spezialisiert. 

Wir vertreten seit Jahren sowohl

+ Geschädigte bei der Geltendmachung von Schadenersatzsprüchen und Schmerzensgeld als auch

+ Geschädigte bei Schönheitsoperationen bzw. ästhetischen Behandlungen im Ausland und Inland

+ Krankenanstalten und Ärzte bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Um unseren hohen Ansprüchen gerecht zu werden, lassen wir uns in medizinischen Fragen ärztlich beraten und verfügen über ein breites und vertrauensvolles Netzwerk an Partnern und Gutachtern, die komplizierte medizinische Sachverhalte für unsere Mandanten einschätzen zu können. Mit der Zusammenarbeit fachlicher Experten aus Recht und Medizin können wir Sie bestens beraten und vertreten.

Der Fortschritt und die Entwicklung in der Medizintechnik und die immer ausgereifteren jedoch nicht weniger komplizierten Operationsmethoden sowie die Zunahme von Schönheitsoperationen bzw. asthetischen Behandlungen führt immer öfter dazu, dass sowohl Krankenanstalten (Spitäler) als auch natürliche Personen mit den einhergehenden Rechts- und Haftungsfragen konfrontiert werden. Unsere Kanzlei berät in Fragen des Arzthaftungsrechtes

+ und vertreten wir nicht nur Geschädigte bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadenersatz nach Behandlungsfehlern und Aufklärungsfehlern

+ sondern auch Krankenanstalten und Ärzte bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Klagen vor Gericht sind mühsam, teuer und langwierig. Im Schnitt dauert ein Prozess wegen Arztfehlern gut 2 bis 5 Jahre. Oft einigen sich die Parteien auch ohne Gerichte. Umso wichtiger ist erfahrener anwaltlichen Beistand, für die betroffenen Patienten ebenso wie für die beklagten Ärzte, Krankenanstalten und Versicherungen.

Das Arzthaftungsrecht ist der Teilbereich des Medizinrechts, der die zivilrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes bei Verletzung von Sorgfaltspflichten gegenüber Patienten regelt. Die Begriffe „Ärztepfusch“ bzw. „ärztliche Kunstfehler“ sind jedem bekannt und in den Medien allgegenwärtig. Auch ein zunehmendes Selbstbewusstsein der Patienten ließ in den letzten Jahren die Anzahl von Arzthaftungsprozessen in Österreich deutlich ansteigen.

Was ist ein Behandlungsfehler und wann liegt dieser vor?

Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollte, schon im Hinblick auf eine drohende Verjährung, ein Anwalt eingeschaltet werden, der  im Patientenrecht Kompetenz aufweist. Ein Behandlungsfehler („Arztfehler“, „Ärztefehler“) liegt im Wesentlichen dann vor, wenn gegen den fachärztlichen (lege artis) Standard verstoßen wurde. Führt ein Behandlungsfehler ursächlich zu einem Gesundheitsschaden, muss der Arzt oder das Krankenhaus, alle daraus entstandenen Schäden ersetzen. Wir prüfen die fragliche Behandlung im Hinblick auf Befunderhebungsfehler sowie Diagnose- und Therapiefehler. Auch die Klärung der Frage eines einfachen oder eines groben Behandlungsfehlers bzw. eines Aufklärungsfehlers kann für die Durchsetzung von Schadensersatz nach Fehlbehandlungen von entscheidender Bedeutung sein.

Durch das Allgemeine Beratungsgespräch erfolgt keine Mandatierung. Es handelt sich um eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung von ca. 45 Minuten. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst. Mit der anwaltlichen Erstberatung haben Sie die Möglichkeit, bei überschaubaren Kosten eine fachliche Einschätzung Ihrer Rechtsangelegenheit zu erhalten. Das Pauschalhonorar beträgt:

Mo – Fr 08.00 Uhr bis 20.00   Uhr: EUR 200,00 inkl. 20% USt

Mo – Fr 20.00 Uhr bis 22.00   Uhr: EUR 400,00 inkl. 20% USt

Mo – Fr 22.00 Uhr bis 00.00   Uhr: EUR 600,00 inkl. 20% USt

Mo – Fr 00.00 Uhr bis 06.00   Uhr: EUR 800,00 inkl. 20% USt

Feiertagen 00.00 Uhr – 24.00 Uhr: EUR 800,00 inkl. 20% USt.

Die Buchung kann Online erfolgen und bis 6 Stunden vor dem Beratungstermin kostenlos storniert werden. Sollte eine Beratungsbuchung spätestens 6 Stunden vor dem Besprechungstermin erfolgen, kann dieser nicht kostenlos storniert werden.

Publikationen

UN-Kaufrecht (Teil II) (Flash News slowakische HK 02/2020)
UN-Kaufrecht (Teil I) (Flash News slowakische HK 01/2020)
Betriebsanlagengenehmigung (Flash News slowakische HK 12/2019)
Citizenship by investments (Flash News slowakische HK 11/2019)
Immobilienverkauf in Österreich (Teil II) (Flash News slowakische HK 10/2019)
Immobilienkauf in Österreich (Teil I) (Flash News slowakische HK 08/2019)
Kein Händlerregress für getätigte Aufwendungen (Flash News slowakische HK 07/2019)
Einlagenrückgewähr im österreichischen GmbH-Recht (Flash News slowakische HK 06/2019)
Fortlaufshemmung der Verjährung für Ansprüche des Handelsvertreters (Flash News slowakische HK 04/2019)
Haftung des Geschäftsführers für gewerberechtliche Übertretungen (Flash News slowakische HK 03/2019)
Grundsätzliches zum österreichischen Verwaltungsstrafverfahren (Flash News slowakische HK 10/17)
Grenzüberschreitende Dienstleistung (Flash News slowakische HK 08/2017)
Das europaweite Problem der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Flash News slowakische HK 06/2017)
Wichtiges zum österreichischen Gewährleistungsrecht (Flash News slowakische HK 05/2017)
Die anwaltliche Vertretung vor österreichischen Gerichten im Zusammenhang mit dem Einvernehmensrechtsanwalt, (Flash News slowakische HK 04/2017)
Was ist ein Lizenzvertrag? (02/2017 NÖN)
Die Crux mit dem Eintrittsrecht (ecolex 2013, 218)