Als Rechtsanwaltskanzlei hat sich HÖLLWARTH nicht nur im Raum Wien, sondern in ganz Österreich auf die Vertretung von Mandanten in Zivilprozessen oder vor einer Verwaltungsbehörde spezialisiert. Egal welche Verfahrensart (streitiges oder außerstreitiges Verfahren), und egal vor welchen Gerichten (Bezirksgericht, Landesgericht, Handelsgericht, Oberlandesgericht, Oberster Gerichtshof).
Ebenso vertreten wir Mandanten vor sämtlichen Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wie dem:
+ Landesverwaltungsgericht des jeweiligen Bundeslandes
+ dem Verwaltungsgerichtshof
+ dem Verfassungsgerichtshof
+ dem Europäischen Gerichtshof
HÖLLWARTH sucht, wenn es sich nicht vermeiden lässt, selbstverständlich die Konfrontation und macht kurzen Prozess.
Unsere Kanzlei vertritt sie unter anderem bei:
+ Der Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen (Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Sachschaden, Heilungskosten, erhöhter Pflegebedarf, etc.), sei es nach Autounfällen, Sportunfällen, Freizeitunfällen oder Arbeitsunfällen;
+ in nachbarrechtlichen Streitigkeiten;
+ bei Klagen auf Kaufpreis oder Werklohn;
+ bei Klagen zur Feststellung des Erbrechts oder zur Erlangung von Pflichtteilsansprüchen;
+ bei Ansprüchen aus ärztlichen Fehlbehandlungen, unrichtigen Gutachten oder Baumängeln.
Was nützt einem ein Anspruch, wenn man nicht weiß, wie man ihn durchsetzen soll?
Wenn Ihr Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, benötigen Sie einen sogenannten Vollstreckungstitel (rechtskräftiges Urteil oder Vergleich), um Ihre Forderung im Wege eines Exekutionsverfahrens einbringlich zu machen. Ein Zivilprozess beginnt daher mit der Klage und endet mit einem Urteil oder Vergleich. Einen für Sie ungünstigen Beschluss oder Urteil können Sie mit einem Rechtsmittel bekämpfen (Rekurs, Berufung, Revision, etc). Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!
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Durch das Allgemeine Beratungsgespräch erfolgt keine Mandatierung. Es handelt sich um eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung von ca. 45 Minuten. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst. Mit der anwaltlichen Erstberatung haben Sie die Möglichkeit, bei überschaubaren Kosten eine fachliche Einschätzung Ihrer Rechtsangelegenheit zu erhalten. Das Pauschalhonorar beträgt:
Mo – Fr 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr: EUR 200,00 inkl. 20% USt
Mo – Fr 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr: EUR 400,00 inkl. 20% USt
Mo – Fr 22.00 Uhr bis 00.00 Uhr: EUR 600,00 inkl. 20% USt
Mo – Fr 00.00 Uhr bis 06.00 Uhr: EUR 800,00 inkl. 20% USt
Feiertagen 00.00 Uhr – 24.00 Uhr: EUR 800,00 inkl. 20% USt.
Die Buchung kann Online erfolgen und bis 6 Stunden vor dem Beratungstermin kostenlos storniert werden. Sollte eine Beratungsbuchung spätestens 6 Stunden vor dem Besprechungstermin erfolgen, kann dieser nicht kostenlos storniert werden.
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