Als Rechtsanwalt für Strafrecht bzw. Strafverteidiger vertrete ich in allen Rechtsbereichen des Strafrechts. Kompetente Unterstützung erhalten Sie im gesamten Bereich des Wirtschafts- und Korruptionsstrafrechts (White-Collar-Crime) einschließlich des Finanzstrafverfahrens und des klassischen Strafrechts. Darüber hinaus begleitete ich österreichische Unternehmen, die seitens der Strafverfolgungsbehörden im Rahmen des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes oder als Haftungsbeteiligte belangt bzw. in Anspruch genommen werden.
In Notfällen wie z.B. Verhaftung, Untersuchungshaft, Hausdurchsuchung steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei 24 Stunden unter der Notrufnummer zur Verfügung!
Als Strafverteidiger berate und vertrete ich Sie insbesondere bei:
+ Soforthilfe in Fahndungsfällen, insbesondere Unterstützung bei Hausdurchsuchungen vor Ort;
+ Körperverletzungsdelikte, Totschlag, Mord, gefährliche Drohung, Stalking, Raub, Nötigung, Raufhandel, Vergewaltigung, Drogen- und Suchtmittelrecht, Verleumdung;
+ Steuer- und wirtschaftsstrafrechtliche Verteidigung in allen Phasen des Ermittlungsverfahrens, auch mit vertrauten Steuerberatern;
+ Verteidigung in allen Gerichtsverfahren vor sämtlichen österreichischen Strafgerichten und Verwaltungsgerichten;
+ Vertretung in Steuerstreitverfahren in allen Verfahrensstadien;
+ Vorbeugende Gestaltungsberatung zur Vermeidung strafrechtlich relevanter Sachverhalte, Compliance-Beratung;
+ Selbstanzeigeberatung einschließlich Vertretung in berufsständischen Disziplinarverfahren;
+ Insolvenzstrafrechtliche Verteidigung einschließlich Vertretung in parallel laufenden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Haftungsverfahren;
+ Verteidigung in Korruptions- und Bestechungsverfahren;
+ Verteidigung in Untreue-, Betrugs-, Unterschlagungsverfahren sowie bei allen Bilanzdelikten einschließlich Geldwäscheverfahren.
Privatbeteiligtenansprüche / Strafrecht
Selbstverständlich vertritt HÖLLWARTH ebenso natürliche Personen als auch Unternehmen in gerichtlichen Strafprozessen als Privatbeteiligte. In dieser Funktion werden zivilrechtliche Ansprüche im Rahmen des Adhäsionsverfahrens bereits im gerichtlichen Strafverfahren geltend gemacht, inhaltlich behandelt und auch zugesprochen. Für die Betroffenen führt dies zu einer massiven Kosten- und Zeitersparnis, da dadurch langwierige Schadenersatzprozesse vermieden werden können.
Die Polizei hat unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur die Möglichkeit eine Festnahme auszusprechen, sondern auch den Festgenommenen bis zu 48 Stunden zu inhaftieren. In dieser Zeit muss der zuständige Staatsanwalt informiert werden und entscheiden, ob die Untersuchungshaft über den Festgenommen beantragt wird. Ist dies der Fall, kommt es zu einer Überstellung des Festgenommenen in die Justizanstalt.
Unternehmerisches Handeln schließt heute mehr denn je das Risiko ein, in das Visier von Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung oder anderen Ermittlungsbehörden zu geraten. Es vergeht kein Tag, an dem nicht über Hausdurchsuchungen und Festnahmen berichtet wird. Nicht selten stellt sich erst Jahre später heraus, dass die Vorwürfe unberechtigt waren oder durch anonyme Anzeigen von Wettbewerbern initiiert wurden.
Der Schaden der für Unternehmen und Geschäftsleitung eintreten kann ist nicht nur hoch sondern existenzvernichtend. Das gilt vor allem dann, wenn der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren ohne Einschaltung eines erfahrenen Wirtschaftsstrafanwaltes agiert. Denn gerade in diesem frühen Stadium werden regelmäßig die Weichen für den Ausgang eines möglichen Strafverfahrens gestellt. Eine unbedachte Einlassung in eine polizeiliche Einvernahme ohne Kenntnis der strafrechtlich relevanten Hintergründe kann sehr oft einen nicht wiedergutzumachenden Schaden anrichten, vor allem dann, wenn sich der Beschuldigte sich nichts vorzuwerfen hat. Neben dem Imageschaden drohen hohe finanzielle Verluste: Vermögensbeschlagnahmen können das betroffene Unternehmen nicht selten in wenigen Tagen ruinieren.
Gerade aus diesen Überlegungen heraus ist es enorm wichtig frühzeitig einen erfahrenen Wirtschaftsstrafanwalt einzubeziehen. HÖLLWARTH verfügt über eine umfassende und langjährige wirtschaftsstrafrechtliche Expertise. Sei es bei der Präventivberatung im Vorfeld strafrechtlicher Ermittlungen, sei es bei der Beratung und Vertretung im Ermittlungs- und Strafverfahren.
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Durch das Allgemeine Beratungsgespräch erfolgt keine Mandatierung. Es handelt sich um eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung von ca. 45 Minuten. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst. Mit der anwaltlichen Erstberatung haben Sie die Möglichkeit, bei überschaubaren Kosten eine fachliche Einschätzung Ihrer Rechtsangelegenheit zu erhalten. Das Pauschalhonorar beträgt:
Mo – Fr 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr: EUR 200,00 inkl. 20% USt
Mo – Fr 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr: EUR 400,00 inkl. 20% USt
Mo – Fr 22.00 Uhr bis 00.00 Uhr: EUR 600,00 inkl. 20% USt
Mo – Fr 00.00 Uhr bis 06.00 Uhr: EUR 800,00 inkl. 20% USt
Feiertagen 00.00 Uhr – 24.00 Uhr: EUR 800,00 inkl. 20% USt.
Die Buchung kann Online erfolgen und bis 6 Stunden vor dem Beratungstermin kostenlos storniert werden. Sollte eine Beratungsbuchung spätestens 6 Stunden vor dem Besprechungstermin erfolgen, kann dieser nicht kostenlos storniert werden.
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