Die Prüfung und Erstellung von Verträgen in sämtlichen Rechtsgebieten des Vertragsrechts wird in der heutigen Zeit immer unabkömmlicher und hat viele Facetten. Unsere Rechtsanwaltskanzlei legt Wert auf sorgfältige und präzise Vertragsformulierungen, um späteren Schwierigkeiten vorzubeugen. Ihr Vorteil ist, dass Ihnen unabhängig von der Einordnung Ihres rechtlichen Sachverhaltes und unabhängig vom Vertragstypus ein kompetenter Ansprechpartner und Rechtsbeistand vor Gerichten zur Verfügung steht.
Zu den von unserer Kanzlei betreuten Rechtsgebieten gehören:
Handelsrecht:
Handelsvertreterverträge, Kaufverträge, Lieferverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kommissionsverträge
Mietrecht:
Mietverträge über Wohnraum oder Gewerberaum
Markenrecht, Patentrecht, Urheberrecht:
Übertragungsverträge, Lizenzverträge, Franchisekonzepte
Arbeitsrecht:
Arbeitsverträge, Kündigungen, Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmungsrechte,
Gesellschaftsrecht:
Satzungen für Gesellschaften, Unternehmenskaufverträge
Bankrecht:
Darlehensverträge, Bürgschaften
Werk- und Dienstvertragsrecht:
Beratungsverträge, Werkverträge
Erbrecht:
Beratung im Zusammenhang mit bestehendem Erbverzicht, Pflichtteilsverzicht, Übergabevertrag, Testament, Legat
Ehe- und Scheidungsrecht:
Eheverträge, Partnerschaftsverträge, Vermögensaufteilungen (Gütertrennung)

Ganz wesentlich ist neben den Fragen im Zusammenhang mit der Vertragsauslegung, der Übernahme einer schuldrechtlichen Verpflichtung oder der Absicherung vor Haftungen auch die unter Umständen notwendige gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von vertraglichen Ansprüchen.
Wie beraten Sie umfassend bei der Erstellung, Prüfung und der Auslegung von Vertragsrechten und Vertragspflichten.
+ Verträge mit Partner und Konsumenten im Ausland
+ Kostenvoranschläge
+ Allgemeine Geschäftsbedingungen
+ Gewährleistungsrechten auf Grundlage von Vertragsmängeln
+ vertragliche Pflichtverletzungen (zB Leistungs- und Annahmeverzug des Geschäftspartners, Zahlungsverzug, Eigentumsvorbehalt)
+ die grundverkehrsbehördliche Genehmigung von Kaufverträgen sowie
+ die Anzeige beim zuständigen Finanzamt betreffend Grunderwerb- und Immobilienertragsteuer
Weiters bestehen sehr oft vertragliche Sekundäransprüche, wie beispielsweise
+ Nacherfüllung
+ Vertragsrücktritt und Vertragsstorno (Stornogebühren, Haftungseinschränkungen – oder ausschlüsse, Forderungsausfälle)
+ Preisminderung
+ Schadensersatz oder der
+ Ersatz vergeblicher (frustrierter) Aufwendungen
Gerade in steuerlichen Angelegenheiten bieten wir Ihnen ein Pool an externen Beratern und arbeiten eng mit Steuerberatungskanzleien zusammen.
Um den Vertragsparteien höchstmögliche Transparenz und Sicherheit zu ermöglichen, erfolgen sämtliche Liegenschaftstransaktionen treuhändig über die Rechtsanwaltskammer. Sämtliche Liegenschaftstransaktionen werden der Rechtsanwaltskammer Wien bekannt gegeben und von dieser kontrolliert.